Personalentwicklung und Chancengleichheit - ein breites Aufgabenspektrum

 

Unsere Arbeit ist in vielerlei Gestalt Mitwirkung an der Verkündigung des Evangelium in Wort und Tat. Personalentwicklung, der das biblische Menschenbild zu Grunde liegt, wird von folgenden Grundprinzipien bestimmt:

  • Achtung der Persönlichkeit der einzelnen Mitarbeitenden
  • Gleiche Zugangs- und Entwicklungschancen für Frauen und Männer
  • Förderung der Gaben und Fähigkeiten der Mitarbeitenden für ihre berufliche Tätigkeit in der Landeskirche
  • Stärkung der Leistungsfähigkeit durch Förderung der Eigeninitiative und Kreativität.
 
 
 
 

Der Nutzen von kirchlicher Personalentwicklung ist sowohl für die Mitarbeitenden als auch die Vorgesetzten gegeben:

 
 

Die Einführung von Personalentwicklung ist mit Qualifizierung der Personalführung verbunden. Dies bedeutet, dass Führungskräfte zukünftig Gaben und Fähigkeiten aller kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch besser erkennen und erhalten können. Die Begleitung und Förderung ist nach dem Bedarf der jeweiligen Organisationseinheit verwendungs- und entwicklungsbezogen zu gestalten. Kirchliche Personalentwicklung soll dabei Chancengleichheit gewährleisten.